Biomasse-Grundsatzgesetz passiert den Bundesrat

09.05.2019

(Wien, 09.05.2019) Nach langem Hin und Her wurde heute das Biomasse-Grundsatzgesetz im Bundesrat beschlossen. Damit ist der Grundstein für befristete Nachfolgetarife für 47 betroffene Holzkraftwerke gelegt. „Es ist bedauerlich, dass ein solcher Kraftakt nötig war, um die Ökostromproduktion der Holzkraftwerke zu sichern. Leider hat sich auch diesmal die sozialdemokratische Fraktion nicht für den bedeutenden heimischen Energieträger ausgesprochen“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Nun liegt der Ball bei den Bundesländern, die rasch die entsprechenden Ausführungsgesetze beschließen müssen, sonst kommt es statt eines Ausbaus zu einem Rückbau von erneuerbaren Energien.“ Titschenbacher hält fest, dass die Regelung nur eine Übergangslösung darstellt, bis das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen wird. „Wir brauchen dringend das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, doch eines ist jetzt schon klar: Eine Energiewende ohne energetische Biomassenutzung wird es nicht geben!“, so Titschenbacher. 

Holzkraftwerke in Österreich

Bioenergie ist die mit Abstand bedeutendste erneuerbare Energieform und belegt hinter Öl und knapp hinter Erdgas den dritten Platz im Energieaufkommen. Bioenergie hat das Potenzial, bereits mittelfristig Öl als führenden Energieträger abzulösen. Biomasse wird bereits in allen Sektoren der Energiebereitstellung im Raumwärme-, Treibstoff-, Strom- und industriellen Bereich als Energieträger eingesetzt. Ein zentraler Baustein der Bioenergie sind Holzkraftwerke, die durch die Produktion von Strom und Wärme und ihre meist industrienahen Standorte als Musterbeispiele der Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme gelten. Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2030 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. Alleine 2019 würden ohne Übergangslösung Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein. Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz bei Strom, sondern indirekt auch die von strombasierten Heizsystemen. Durch die bei der Stromproduktion anfallende Wärme reduzieren Holzkraftwerke zusätzlich den noch immer dominierenden fossilen Energieeinsatz in der Fernwärme. Die bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) umgesetzte Sektorkopplung schafft viele Synergien, die sich bei Biomasse nicht nur auf den Wärme- und Stromsektor beschränkt. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Holzsortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferbefall oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.  Holzkraftwerke sichern 6.400 Arbeitsplätze und produzieren 20 Prozent des heimischen Ökostroms und mehr als 40 Prozent der erneuerbaren Fernwärme.

Rückfragehinweis:
Antonio Fuljetic-Kristan 
Österreichischer Biomasse-Verband
Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31
Mobil: 0660 85 56 804
E-Mail: fuljetic@biomasseverband.at

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Pressemitteilung Die Bundesländer sind am Zug! 09.05.2019 /
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