Nachschärfung bei Nachhaltigkeitskriterien und neue Auflagen in der RED III

30.03.2023

(PA_30. März 2023) – Die heutige Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen. Geeinigt hat man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 % und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diese sollen sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnene Biomasse gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden kann. „Wir begrüßen die Einigung ausdrücklich. Ein herzlicher Dank gilt EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer. Durch ihren außergewöhnlichen persönlichen Einsatz und ihrer unermüdlichen Aufklärungsarbeit ist es gelungen, in letzter Minute eine Einigung zu erzielen. Auch den Verantwortlichen im Landwirtschafts- sowie Klimaschutzministerium gebührt ein großes Dankeschön“, bedankt sich Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Die EU wollte die Energieholz-Nutzung aus dem Wald reduzieren. Nun ist ein Ausbau für unsere Gemeinden, Heizwerke und KWK-Anlagen weiterhin möglich. Um diesen nicht gleich wieder zu bremsen, müssen die Nachhaltigkeitskriterien unbürokratisch und praxisgerecht implementiert werden“, so Titschenbacher zur RED III-Einigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • EE-Ziel auf 42,5 % angehoben
  • Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden.
  • Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerke wurde für neue erhöht.
  • Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen.
  • Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
  • Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen.

Bioenergie in Österreich

Mehr als die Hälfte der verbrauchten erneuerbaren Energie in Österreich, Europa und weltweit stellt die Bioenergie bereit. Dank des Bioenergie-Ausbaus kann Österreich auf Kohle- und Atomkraftwerke verzichten. Die Kapazität der in den vergangenen Jahren errichteten Holzenergie-Anlagen übersteigt die sämtlicher abgeschalteter Kohlekraftwerke inklusive jener des AKW-Zwentendorf. Die installierte Leistung, die an kalten Tagen für die Wärme- und Stromerzeugung abgerufen werden kann, beträgt rund 28 GW. Das entspricht einer Leistung von etwa 39 Atomkraftwerken der Marke Zwentendorf. Holzbrennstoffe basieren auf Reststoffen und Koppelprodukten, die im Wald bei der Waldpflege und bei der Produktion von Holzprodukten anfallen. Diese würden sonst ungenutzt verrotten und dabei CO2 freisetzen. Damit ist Bioenergie der günstigste nachhaltige Brennstoff für erneuerbare Fernwärme. Die Beheizung von Haushalten, KWK-Anlagen und die Energieversorgung der Holzindustrie benötigen die mit Abstand geringsten Förderhöhen. Für einen Kubikmeter verbautes Holz fallen sechs Kubikmeter Nebenprodukte an, die auch energetisch verwertet werden können. Die energetische Nutzung dieser Nebenprodukte generiert die mit Abstand höchsten CO2- Einsparungen in der Nebenprodukte-Verwertung. Die Nutzung von Bioenergie in KWK-Anlagen ist laut IPCC die Grundlage zur Erreichung negativer Emissionen (BIOCCS, Biokohle), die für die Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles notwendig sind und unterstützt gleichzeitig den Kohlenstoff-Vorratsaufbau im Wald (Klimawandelanpassung, Waldpflege, Forstschutz).

Rückfragehinweis: 

Antonio Fuljetic-Kristan, Österreichischer Biomasse-Verband
Tel.: +43 01 533 07 97-31, 0660 85 56 804

Email: fuljetic@biomasseverband.at

EU flags outside the EP in Brussels

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