(Wien, 12.12.2018) Die Regierung hat am 22. November einen Initiativantrag für eine Übergangsregelung der heimischen Holzkraftwerke in den Nationalrat eingebracht. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Vergütung für Holzkraftwerke vor, bis das von der Bundesregierung angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Kraft tritt. Ohne Übergangsregelung werden bereits Anfang des Jahres die ersten Kraftwerke abschalten. Bis zum Inkrafttreten des EAG drohen etwa 2/3 der Kraftwerksleistung aus dem Netz zu kippen. „In den finalen Plenarsitzungen des Jahres hat der Nationalrat noch die Möglichkeit, sich mehrheitlich hinter den Klimaschutz zu stellen. Die Politik darf es nicht zulassen, dass heimische Holzkraftwerke abschalten müssen, während selbst in Österreich die Kohlekraftwerke auf Anschlag laufen. Dieses Zeichen wäre gerade vor dem Hintergrund sinkender heimischer erneuerbarer Energieproduktion und den laufenden Verhandlungen in Kattowitz fatal“, richtet Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes einen eindringlichen Appell an die Regierungs- und Oppositionsparteien, einen breit getragenen Beschluss herbeizuführen. „Den zahlreichen Lippenbekenntnissen der vergangenen Jahre zur Energiewende und zum Klimaschutz müssen nun endlich konkrete Taten folgen. Bei den Holzkraftwerken hat es der Nationalrat nun selbst in der Hand und kann zeigen, wie ernst der Klimaschutz tatsächlich genommen wird.“
Biomasse ersetzt Kohlestrom
Noch immer produzieren in Österreich Kohlekraftwerke doppelt so viel Strom wie Holzkraftwerke. Nur 16 Prozent des Kohlestroms stammt aus effizienten Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen. Die Effizienzanforderungen sind im Vergleich dazu bei Holzkraftwerken bereits jetzt wesentlich höher als bei der bestehenden Kohleverstromung. „Mir ist es unbegreiflich, warum wir keine Effizienzdebatte bei fossilen Energien wie der Kohleverstromung führen, deren Rohstoffe teilweise aus Südafrika oder Amerika importiert werden müssen. Gleichzeitig droht voll funktionsfähigen Biomassekraftwerken, die als einzige erneuerbare Technologie vergleichbar zu Kohle- und Atomkraftwerke Bandlast liefern können und die wir dringen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Schadholzmengen brauchen, die Abschaltung“, schließt Franz Titschenbacher.
Holzkraftwerke in Österreich
Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2020 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. Alleine 2019 würden Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein. Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz des Stromes, sondern indirekt auch jene von strombasierten Heizsystemen. Durch die bei der Stromproduktion anfallende Wärme reduzieren Holzkraftwerke zusätzlich den noch immer dominierenden fossilen Energieeinsatz in der Fernwärme. Die bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) umgesetzte Sektorkopplung schafft viele Synergien, die sich bei Biomasse nicht nur auf den Wärme- und Stromsektor beschränkt. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Sortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferholz oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.
Rückfragehinweis:
Antonio Fuljetic-Kristan,
Österreichischer Biomasse-Verband,
Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31, 0660 85 56 804;
E-Mail: fuljetic@biomasseverband.at